Krautung

Der Aufwuchs von Wasserpflanzen im Bereich der Gewässersohle kann durch günstige Standort- und Witterungsbedingungen sowie übermäßige Nährstoffeinträge in ein Gewässer gefördert werden. Die Folge ist ein verkrauteter Gewässerabschnitt, der das Abflussvermögen eines Gewässers stark beeinträchtigen kann.

Aus diesem Grund wird in der Zeit von Juli bis Dezember eine maschinelle Sohlkrautung und Böschungsmahd an den Gewässern durchgeführt. Die Art der Krautung hängt von den jeweiligen Bedingungen der Gewässer ab. Zum Einsatz kommen Traktoren und Kettenbagger mit Mähvorrichtungen. An schwer zugänglichen Stellen wird die Handmahd praktiziert. Die Ablage des Mähgutes erfolgt im Bereich eines vom Anlieger freizuhaltenden Gewässerpflegestreifens oberhalb der Böschung und ist von diesem gemäß § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dulden.

Aus ökologischen und ökonomischen Gründen werden die Arbeiten, bei Gewährleistung eines ausreichenden Abflussvermögens, einseitig ausgeführt.

Die jährlichen Krautungsarbeiten werden losweise an geeignete Unterhaltungsfirmen vergeben. Nachfolgend sind die Detailkarten für die durchzuführenden Arbeiten in diesem Jahr zum Download bereitgestellt.