Grundräumung

In Fließgewässern kommt es vor, dass sich Sediment (Ablagerung von Sand, Steinen) in Abhängigkeit der Fließgeschwindigkeit und der Beschaffenheit des Gewässers verschiebt.  In Bereichen mit höherer Fließgeschwindigkeit wird Sediment abgetragen, bzw. das durch Erosionsprozesse ins Gewässer eingetragene Sediment aufgenommen und in Bereichen mit geringerer Fließgeschwindigkeit abgelagert.

Durch eine Grundräumung erfolgt die Beseitigung von Abflusshindernissen und Auflandungen aus einem Gewässerabschnitt. Diese Maßnahme dient der Wiederherstellung des ursprünglichen Abflussquerschnittes und der gewünschten hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers. Dadurch soll Hochwasser- und Vernässungsschäden vorgebeugt werden. 

Die überschüssigen Sedimente im Grabenprofil werden vornehmlich mithilfe von Baggern mit Räumschaufeln ausgehoben und die Sohle des Gewässers auf das ursprüngliche Höhenniveau gebracht. Das Aushubmaterial wird oberhalb der Böschung abgelegt und einplaniert.

Die Grundräumungen erfolgen nur abschnittsweise und nach Bedarf in größeren Zeitabständen von 5 bis 10 Jahren.

Grundsätzlich werden Grundräumungen in einem Zeitraum vom 15. Juli bis 31. März des folgenden Jahres durchgeführt - möglichst aber außerhalb der Vegetationsperiode in den Wintermonaten nach der maschinellen Krautung der Gewässer.

Die Karten für die geplanten Unterhaltungsarbeiten finden Sie hier: Unterhaltungspläne