Gewässerschauen 2026

Die Gewässerschauen des Wasser- und Bodenverbandes "Mittlere Elde" Parchim finden in den einzelnen Schaubezirken (SBZ) an folgenden Terminen statt.

 Zu den Schauen sind alle Landwirte, interessierten Bürger, betroffene Anlieger und Behörden herzlich eingeladen.

 SBZ 1/1 – Einzugsgebiete der Löcknitz und der Tarnitz insbesondere in den Gemeinden:

Balow, Blievenstorf, Brunow, Dambeck, Möllenbeck, Muchow, Prislich,  Zierzow

Treffpunkt:  16.02.2026, 9.00 Uhr

             Parkplatz „Brunower Bauernmarkt“

 SBZ 1/2 – Einzugsgebiete der Löcknitz und der Tarnitz insbesondere in den Gemeinden:

Groß Godems, Karrenzin, Ruhner Berge (OT Poitendorf, Dorf Poltnitz, Hof Poltnitz), Stolpe, Ziegendorf

Treffpunkt:  18.02.2026, 9.00 Uhr

             Agrarbetrieb Karrenzin eG, Mühlenstr. 9, 19372 Karrenzin

SBZ 2 – Einzugsgebiete der Mooster und der Sagast insbesondere in den Gemeinden:

Marnitz, Ruhner Berge (ohne die in SBZ 1/1 und 3 genannten OT), Siggelkow

Treffpunkt:  23.02.2026, 9.00 Uhr

             Bürgerbüro Marnitz des Amtes Eldenburg Lübz, Ringstr. 1,

             19376 Marnitz

 SBZ 3 – Einzugsgebiet der Elde mit Wocker und Roter Bach insbesondere in den Gemeinden:

Domsühl, Granzin, Groß Godems, Lübz, Obere Warnow (OT Wozinkel), Parchim, Rom, Ruhner Berge (OT Zachow), Siggelkow, Werder

Treffpunkt:  25.02.2026, 9.00 Uhr

             Parkplatz „Raststätte zum Römer“, Parchimer Str. 2A,

             19372 Rom

 SBZ 4 – Einzugsgebiet der Warnow insbesondere in den Gemeinden:

Bülow, Crivitz, Goldberg, Hohen Pritz, Kobrow, Mestlin, Obere Warnow (ohne OT Wozinkel), Techentin, Zölkow

Treffpunkt:  02.03.2026 9.00 Uhr

             Gut Herzberg, Parkstraße 12,

             19374 Herzberg

Die genauen Grenzen der Schaubezirke finden sich im Internet unter folgendem Link:

https://wbv-parchim.wbv-mv.de/index.php/Gewässerschauen.html

Bei den Gewässerschauen soll der Zustand der Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen, sowie die Qualität der durchgeführten Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten festgestellt werden.

In den Protokollen wird festgehalten, welche Unterhaltungsarbeiten noch kurzfristig bzw. welche Maßnahmen planmäßig längerfristig abzuarbeiten sind.

gez. Möller

Verbandsvorsteher